Wenn Sie eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina erben, brauchen Nachlassgericht, Notar oder die Miterben häufig einen nachvollziehbaren Wert, zum Beispiel für die Aufteilung der Erbanteile oder die Auszahlung eines Miterben. Das erstellt ein zugelassener Gutachter als Wertgutachten nach IVS/RVS-Standard. Sie müssen dafür nicht nach Bosnien reisen: Sie senden Grundbuchauszug (ZK izvadak) und Fotos per E-Mail, und das beglaubigte Gutachten kommt in gedruckter und digitaler Form innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Der Preis beginnt bei 350 KM (ca. 180 €) für eine Wohnung, bei 400 KM für ein Haus bis 300 m² und bei 250 KM für ein Grundstück. Auf Wunsch bewerten wir auch rückwirkend zum Todestag. Das Angebot mit festem Preis erhalten Sie am selben Tag, ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
Schritt 1
Grundbuchauszug oder anderer Eigentumsnachweis mit Fläche, Adresse und Fotos per E-Mail oder über das Formular.
Schritt 2
Sie erhalten am selben Tag Preis und Lieferzeit.
Schritt 3
Der Gutachter ermittelt den Marktwert nach IVS/RVS, bei Bedarf mit Besichtigung vor Ort.
Schritt 4
Beglaubigt, gedruckt und digital, innerhalb von 24–48 Stunden, für Nachlassgericht, Notar und Miterben.
Nein. Für die meisten Wohnimmobilien läuft alles online. Nur wenn der Fall eine Besichtigung verlangt, organisieren wir einen Termin vor Ort, Sie müssen nicht anwesend sein.
Ab 350 KM (ca. 180 €) für eine Wohnung, ab 400 KM für ein Haus bis 300 m², ab 250 KM für ein Grundstück. Der Festpreis steht im Angebot.
Ja, das ist eine rückwirkende Bewertung. Wir rekonstruieren den Marktwert zu einem Stichtag anhand von Vergleichstransaktionen aus dieser Zeit.
In der Regel 24 bis 48 Stunden ab vollständigen Unterlagen, gedruckt und digital.
Ein zugelassener Gutachter für Immobilien in Bosnien und Herzegowina (IVS/RVS). Wir koordinieren den Auftrag von Sarajevo und Bihać aus.